b) Als willkürlich bzw. gehörsverweigernd erachtet der Beschwerdeführer die Annahme des Obergerichts, es seien keine konkreten Hinweise ersichtlich, wonach Dr. K. während des 8-wöchigen Zwangsaufenthaltes des Beschwerdeführers von einem strafbaren Handeln der ihm unterstellten Ärzte erfahren hätte und solches für die Zukunft, ohne zu intervenieren, in Kauf genommen hätte (Beschwerde S. 20, zweiter Absatz). - 12 -