vorbehalte. Auf Gesuch des Beschwerdeführers hin wurde ihm vom Bezirksgericht mit Beschluss vom 11. Oktober 1999 die unentgeltliche Prozessführung bewilligt und in der Person von RA ________ ein unentgeltlicher Rechtsvertreter bestellt. Des - 3 - weiteren beschränkte das Bezirksgericht das Verfahren zunächst auf die Verjährungsfrage.