1. Die Beschwerdegegnerin ist eine Aktiengesellschaft mit dem Zweck des Betriebs der Psychiatrischen Klinik ________. Der Beschwerdeführer war im 2. Quartal 1986 deren Patient, nachdem er am 23. April 1986 durch seinen Hausarzt eingeliefert worden war und bis zu seiner Flucht am 17. Juni 1986 hospitalisiert und medikamentös behandelt wurde. Am 20. Juni 1986 wurde er gegen Revers seines Vaters formell aus der Klinik entlassen. Mit Schreiben vom 17. Juni 1989 erklärte der Beschwerdeführer gegenüber der Direktion des ________, der Klinikaufenthalt habe dazu geführt, dass er zur Primarlehrer-Ausbildung nicht zugelassen worden sei.