2.a) Das durch den angefochteten Nichteintretensentscheid erledigte Ausweisungsverfahren wurde von F. (als Kläger) gegen die Beschwerdegegner 1-3 (als eigentliche Ausweisungsbeklagte) sowie zwei weitere Personen (Beklagte, Rekursgegnerinnen und Beschwerdegegnerinnen 4 und 5) angestrengt. Demgegenüber kam der Beschwerdeführerin, die im Kassationsverfahren durch Y. (einzelzeichnungsberechtiges Mitglied des Verwaltungsrates ihrer Liquidatorin Z. AG) vertreten wird, weder im erst- noch im zweitinstanzlichen Verfahren Parteistellung zu; sie hat sich denn auch in keiner Weise (insbesondere auch nicht als Nebenpartei) am bisherigen Verfahren beteiligt.