ermessensweisen Erhöhung des Streitwerts im Sinne der kantonalen Rechtsprechung "keine messbaren Kriterien zugrunde liegen" (vgl. KG II act. 1 S. 6, Ziff. 5), noch keineswegs gegen deren Zulässigkeit, liegt es doch im Wesen eines Ermes- - 13 -