2. Gegen diesen der Beschwerdeführerin am 29. Juni 2004 zugestellten (OG II act. 5/1) (zweiten) Rekursentscheid richtet sich die vorliegende, rechtzeitig (vgl. § 287 ZPO und § 140 Abs. 1 GVG) eingereichte Nichtigkeitsbeschwerde vom 23. August 2004 (KG II act. 1). Darin beantragt die Beschwerdeführerin die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und die Rückweisung der Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz (KG II act. 1 S. 2). Die in der Beschwerdeschrift in Aussicht gestellte ergänzende Beschwerdebegründung (KG II act. 1 S. 4 [Ziff. 3] und 6 [Ziff. 7]) ging innert Frist nicht ein.