KG act. 3/5 und 3/6: Zahlungen an das Kantonale Steueramt und an das Gemeindesteueramt B. vom 25. August 2004). Sowohl die neuen Belege wie auch die neuen Tatsachen – dazu gehören auch die Behauptungen, zum Unterhalt der Familie trage auch die Partnerin mit Fr. 2'000.– monatlich bei (KG act. 1, S. 2), Ende Jahr werde zusätzlich ein Überschussanteil von ca. Fr. 15'000.– bis Fr. 20'000.– ausbezahlt (KG act. 1, S. 1), sowie jene, dass die H. Vertrieb GmbH über eine solide Finanzbasis verfüge (KG act. 1, S. 1) – können wie oben dargelegt (Erw. 3.1) im Beschwerdeverfahren nicht mehr beachtet werden.