Fr. 20'000.-- belaufe. Weiter macht der Beschwerdeführer geltend, zwar seien im Betreibungsregisterauszug 53 Eintragungen vorhanden, jedoch nur 12 davon aktiv, da die Gläubiger keine Rückmeldung an das Betreibungsamt machten, wenn die Sache erledigt sei. Er führt sodann aus, die Vereinbarung mit der Steuerbehörde B. müsse nochmals überarbeitet werden, da sich die Steuerschuld verringert habe. Dazu legt er einen Beleg über eine Zahlung (KG act. 3/6) an das Gemeindesteueramt sowie einen Beleg über die Rückzahlung des monatlichen Betrages an die Kreditlimite der F. Bank (KG act. 3/3) ein.