Zudem seien genügend Aufträge vorhanden. Zwar sei richtig, dass wie von der Vorinstanz erwähnt bisher erst für Fr. 155'000.-- Debitoren vorhanden seien, jedoch könne erst nach erbrachter Leistung Rechnung gestellt werden und die Auftragssumme entspreche einem wesentlich höheren Wert, wie auch aus der Beilage 7 (KG act. 3/7: Debitoren- und Lohnübersicht 2004) hervorgehe. Sodann verfüge die Firma H. Vertrieb über eine solide Finanzbasis und sehr gute Auftragslage. Dazu reicht der Beschwerdeführer eine Kontoliste der H. Vertrieb GmbH bei der I. Bank ein (KG act. 3/2).