Zudem reiche der Beschwerdeführer einen Abzahlungsplan ein, wonach er seinen Verpflichtungen durch Teilzahlungen nachzukommen gedenke. Darin sei ein Betrag von Fr. 3'500.-- monatlich für den Unterhalt der Familie eingesetzt, was bei fünf Personen unrealistisch erscheine. Für die Monate Juni bis Dezember 2004 entstünden ihm auf diese Art Aufwendungen von Fr. 83'155.--, wobei nicht ersichtlich sei, wie er sämtlichen Verpflichtungen mit den zu erwartenden Honorareinnahmen nachkommen könne. Belegt seien sodann nur Abzahlungsvereinbarungen mit der F. Bank und der Gemeinde B.;