Insgesamt bestünden immer noch beträchtliche Ausstände, so z.B. Fr. 89'208.05 Steuern bei der Gemeinde B. und ca. Fr. 18'000.-- bei der AHV/SVA. Die F. Bank habe dem Beschwerdeführer eine Kreditlimite von Fr. 70'000.-- gewährt, welche er in monatlichen Raten von Fr. 1'500.-- zu reduzieren habe, erstmals per 31. Mai 2004; sodann bestünden weitere bedeutende Ausstände gegenüber dem Kanton Zürich, der G. Bank und der C.. Im weiteren führte die Vorinstanz aus, der Beschwerdeführer sei zu 40% an einer Software-Firma beteiligt und erhalte gemäss einer - 4 -