Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen Beschluss der II. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Zürich vom 8. Juli 2004 (NN040042/U) - 2 - Das Gericht hat in Erwägung gezogen: I. 1. Mit Verfügung der Einzelrichterin im summarischen Verfahren des Bezirkes E. vom 17. März 2004 wurde über den Schuldner für eine von der Gläubigerin in Betreibung gesetzte Forderung von Fr. 930.60 (Betreibung Nr. XXXXXXXX des Betreibungsamtes B.; Zahlungsbefehl vom 18. August 2003; Konkursandrohung vom 8. Dezember 2003) der Konkurs eröffnet (ER act. 8).