2.2 a) Dem Vorwurf, wonach die Vorinstanz zu Unrecht davon ausgegangen sei, dass die unterlassene Stellensuche der Beschwerdegegnerin unverschuldet sei, liegt die Rüge der willkürlichen Sachverhaltsannahme i.S.v. § 281 Ziff. 2 ZPO zugrunde, denn zur Begründung stellt der Beschwerdeführer primär die von der Vorinstanz als glaubhaft erachtete Arbeitsunfähigkeit der Beschwerdegegnerin bzw. die eingereichten Arztzeugnisse in Frage.