Lieber, in: Festschrift zum 70. Geburtstag von Guido von Castelberg, Zürich 1997, S. 174 ff.; Sarbach, Die richterliche Aufklärungs- und Fragepflicht im schweizerischen Zivilprozessrecht, Diss. Bern 2003, S. 216/217). In dieser Hinsicht wäre etwa dann von einer missbräuchlichen Ermessensausübung zu sprechen, wenn der Verzicht auf Ansetzung einer Nachfrist mit Blick auf die Fürsorgefunktion der richterlichen Fragepflicht als geradezu stossend erschiene.