Im Rahmen der Rekursbegründung habe kein Anlass bestanden, diese zu seinen Gunsten lautenden Annahmen in Frage zu stellen, geschweige denn neue Dokumente einzureichen. In der Anschlussrekursantwort habe er auf diese Angaben abgestellt und verdeutlicht, dass sich sein Lohn auf Fr. 8'238.85 (zzgl. 13. ML) belaufe und sich ab 1. August 2004 auf Fr. 7'140.33 reduziere. Als Beweis hiefür sei die Lohnabrechnung Mai 2004 ins Recht gelegt worden. Nun mache die Vorinstanz jedoch geltend, er sei den Nachweis über sein Einkommen von Januar bis April 2004 schuldig geblieben, weshalb von keiner dauerhaften Lohnreduktion auszugehen sei, da nur eine dreimonatige Reduktion nachgewiesen sei.