des Kassationsgerichts]. Dieser Begründung ist hinzuzufügen, dass es sich bei dem Wert aus Warenbestand (Fr. 58'984.--) offensichtlich um die für den Betrieb des Restaurants nötigen Bestände an Lebensmitteln und Getränken handelt, welche nicht ohne weiteres (zur Schuldendeckung) versilbert werden können, ohne dass dem Betrieb hernach die Mittel für die Weiterführung des Restaurantbetriebes fehlen würden.