es sei nicht ersichtlich und auch nicht glaubhaft dargetan, dass sich die Ertragslage inzwischen wesentlich verbessert hätte und die Beschwerdeführerin heute einen bedeutenden Betriebsgewinn erwirtschaften könnte, welcher eine Tilgung der Schulden in absehbarer Zeit ermöglichen würde. Ein täglicher Reingewinn von Fr. 1'000.--, der gemäss Behauptung der Beschwerdeführerin für die Abzahlung der Schulden zur Verfügung stünde, sei nicht hinreichend belegt und keineswegs glaubhaft. Gesamthaft fehle es an einem Gesamtbild der gegenwärtigen finanziellen Situation, - 15 -