keine Teilzahlung geleistet worden ist, nicht geschlossen, die Beschwerdeführerin sei nicht zahlungsfähig, sondern sie hat diese Tatsache lediglich festgehalten. Andererseits kann ein solcher behaupteter Abzahlungsplan zwar die Möglichkeit bedeuten, die Schulden innert nützlicher Frist abzubauen, jedoch geht auch daraus nicht klar hervor, woher die Beschwerdeführerin die Mittel nehmen will, um diese Schulden in Raten zu tilgen, ohne neue Schulden zu begründen.