- 11 - 4.3 a) Weiter macht die Beschwerdeführerin geltend, die Vorinstanz habe die von ihr eingereichte Erklärung der Eidg. Steuerverwaltung, wonach diese bereit sei, mit der Beschwerdeführerin einen Abzahlungsplan zu vereinbaren, nicht in ihre Erwägungen bezüglich Abtragung der Schulden innert nützlicher Frist einbezogen (KG act. 1, Ziff. 9, S. 6).