So hat die Beschwerdeführerin zwar nach eigenen Angaben beispielsweise im Jahr 2003 in Betreibung gesetzte Forderungen von insgesamt Fr. 68'259.30 bezahlt. Gleichzeitig geht aus dem Betreibungsregisterauszug jedoch hervor, dass im selben Jahr (2003) gegen die Beschwerdeführerin neue Forderungen im Gesamtbetrag von Fr. 107'914.15 in Betreibung gesetzt worden sind (OG act. 4/21).