Wenn in einem Punkt Nachreichung von Unterlagen verlangt bzw. gewährt werde und der Rekurs mit der Begründung, ein anderer Punkt sei nicht glaubhaft gemacht, abgewiesen werde, verletze dies auch das Vertrauensprinzip. Zudem habe die Beschwerdeführerin in ihrem Rekurs den Beweis für diese Behauptung anerboten und dieser könne auch erbracht werden, wie sich aus den im Beschwerdeverfahren eingereichten Monatsumsätzen von Januar bis Juli 2004 (KG act. 3/7) ergebe (KG act. 1, Ziff. 17, S. 11 f.). - 7 -