Demnach fehle es an einem Gesamtbild der gegenwärtigen finanziellen Situation, auf Grund dessen die ausgeprägten Zahlungsschwierigkeiten als vorübergehend betrachtet werden könnten. Es liege offensichtlich nicht nur ein Engpass der Liquidität vor, jedenfalls überwiege die Wahrscheinlichkeit einer fortbestehenden dauerhaften Illiquidität deutlich (KG act. 2, S. 3-7).