glaubhaft dargetan, dass sich die Ertragslage inzwischen wesentlich verbessert habe und ein Betriebsgewinn erzielt werde, welcher die Tilgung der Schulden in absehbarer Zeit ermöglichen werde. Die Erklärung, es werde ein täglicher Reingewinn von Fr. 1'000.-- erzielt, welcher zur Schuldentilgung verwendet werden könne, sei nicht hinreichend belegt und nicht glaubhaft. Es sei vielmehr damit zu rechnen, dass inskünftig weitere Schulden insbesondere für Steuern und AHV- Beiträge anfallen würden, welche nicht bezahlt werden könnten und so neue Betreibungen auflaufen würden.