Wie sich aus der Auskunft des Betreibungsamtes B. ZZ vom 18. Februar 2004 ergebe, seien seit 1999 46 Betreibungen gegen die Beschwerdeführerin eingeleitet worden, wovon 33 durch Zahlung bzw. Terminablauf erledigt worden seien; dazu könne sodann auch die der Konkursandrohung zugrunde liegende Forderung gezählt werden. Es verblieben zwölf unerledigte Betreibungen für Forderungen in der Höhe von ca. Fr. 120'000.--; acht davon seien von der AHV D. für Forderungen von fast Fr. 70'000.-- eingeleitet worden. Gemäss Angaben der Beschwerdeführerin sei die Abrechnung noch unvollständig und die Gläubigerin habe monatlichen Teilzahlungen zugestimmt;