Im Laufe des Rekursverfahrens reichte die Schuldnerin verschiedene weitere Eingaben und Unterlagen ein (OG act. 9 - 12), zudem wurde ihr mit Verfügung vom 23. Juni 2004 (OG act. 13) Frist angesetzt, um den aktuellen Stand der Schulden gegenüber der AHV-Ausgleichskasse D. mitzuteilen und zu belegen, dass die D. einem Abzahlungsplan zugestimmt habe und welche Teilzahlungen bereits geleistet worden seien, worauf die Schuldnerin mit Eingabe vom 5. Juli 2004 antwortete (OG act. 15). Mit Beschluss vom 13. Juli 2004 wies die II. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Zürich den Rekurs der Schuldnerin ab und eröffnete über diese mit Wirkung ab 13. Juli 2004, 12.00 Uhr, den Konkurs