II/4.1 mit Hinweisen; RB 1997 Nr. 35; ferner statt vieler Kass-Nr. 2002/150 Z vom 8. Juli 2002 i.S. Q.c.M., Erw. II/4.3). Immerhin hat das Obergericht seinerseits verschiedentlich dem gegen die Konkurseröffnung rekurrierenden Schuldner eine Nachfrist zur Beibringung für die - 5 - Glaubhaftmachung der Zahlungsfähigkeit sachdienlicher Unterlagen angesetzt, ohne dass dieses Vorgehen vom Kassationsgericht bisher auf seine Rechtmässigkeit (im Hinblick auf Art. 174 Abs. 2 SchKG) zu überprüfen gewesen wäre.