1. Mit Eingabe vom 19. Mai 2004 stellte die Beschwerdegegnerin gestützt auf den Zahlungsbefehl sowie die Konkursandrohung des Betreibungsamtes Zürich 2 das Begehren um Eröffnung des Konkurses über den Beschwerdeführer für eine Forderung von Fr. 1'409.05 nebst Zins sowie Mahnspesen und Betreibungskosten. Mit Verfügung vom 29. Juni 2004, 10.00 Uhr, eröffnete der Konkursrichter des Bezirksgerichts Zürich antragsgemäss den Konkurs über den Beschwerdeführer (OG act. 2).