2.3.3. Im von der Beschwerdegegnerin angerufenen Haftantrag wird u.a. behauptet, dass der Beschwerdeführer den rechten Arm um die Schulter von C. gelegt, sie mit der linken Hand auf dem linken Oberschenkel gestreichelt, sie in einen anderen Raum geführt und dort versucht habe, sie zu umarmen und zu küssen. Des Weiteren soll er mit seinen Händen an ihrem Rücken unter ihren Pullover gefasst, dort Haut berührt und zudem ihre Brüste gestreichelt haben.