Der Beschwerdeführer macht weiter geltend, damit gehe die Vorinstanz davon aus, dass die Beschwerdegegnerin ihm exakt das bereits beschriebene Verhalten auch gegenüber D. vorwerfe. Er legt sodann dar, weshalb er der Ansicht ist, dass die Beschwerdegegnerin genau dieses Verhalten nicht behauptet habe (KG act. 1 S. 11-15).