Mit Schreiben vom 28. November 2000 habe die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass sie das Arbeitsverhältnis fristlos auflöse. Der Grund dafür habe darin bestanden, dass der Beschwerdeführer auch D., eine Bezügerin einer IV- - 3 - Rente, sexuell belästigt habe, und zwar in derselben Weise wie C. (vgl. BG act. 1 und 5, KG act. 1 S. 2-4). Der Beschwerdeführer akzeptierte seine mit einer Freistellung verbundene ordentliche Kündigung, wandte sich jedoch gegen die gegen ihn ausgesprochene fristlose Entlassung (BG act. 1).