bb) In Bezug auf den Betrag von Fr. 40'000.-- ist zunächst festzuhalten, dass entgegen der Meinung der Beschwerdeführerin auch bei der Würdigung einer schriftlichen Bestätigung - vergleichbar mit einer Zeugenaussage (Schuhmacher, Die Würdigung von Zeugen- und Parteiaussagen, in AJP 2000, S.1454; Hauser, - 16 -