Die Parteien seien zunächst am 15. September 2003 nach Erstattung der Klagebegründung und Klageantwort vom Einzelrichter persönlich befragt worden. Die Parteien hätten demnach im Rahmen der Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 15. Oktober 2003 betreffend Replik und Duplik hinreichend Gelegenheit gehabt, sich zu dieser Befragung zu äussern, wobei sie hiezu nicht zusätzlich hätten an- - 6 -