Der Beschwerdegegner erhob mit seiner Rekursantwort Anschlussrekurs. Im Wesentlichen beantragte er eine Reduktion der an die Beschwerdeführerin zu leistenden monatlichen Unterhaltsbeiträge auf Fr. 4'400.-- und eine abweichende Aufteilung der von seiner Arbeitgeberin an ihn ausgerichteten Bonuszahlungen (OG act. 12).