Ob und in welchem Umfang der Abschluss der Mietverträge zunächst mit B. und später mit M. durch die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin von einer Ersatzpflicht befreie, ob die Bemühungen der Beschwerdegegnerin ihrer Schadenminderungspflicht genügten, ob die Unterlassung der Mitteilung des Vertragsabschlusses mit M. durch die Beschwerdegegnerin zu einem Wegfall der Ersatz- - 8 -