nahmen ein erneutes Begehren um Anweisung an den Arbeitgeber respektive die Arbeitslosenkasse gestellt (KG act. 19 S. 5). Damit bleibt kein Raum für die Behandlung der Nichtigkeitsbeschwerde. Das Beschwerdeverfahren ist gegen-s- tandslos geworden und dementsprechend abzuschreiben. II.