Y., Klägerin, Rekursgegnerin und Beschwerdegegnerin vertreten durch Rechtsanwältin Dr. iur. ____ betreffend Eheschutz (Anweisung) unentgeltliche Prozessführung Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen Beschluss der I. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Zürich vom 9. Juni 2004 (LP030179/U) - 2 - Das Gericht hat in Erwägung gezogen: I.