b) Im vorliegenden Fall kommt folgende Besonderheit hinzu. Das Kassationsgericht hat kürzlich in einem gleich gelagerten Fall entschieden, ob bzw. inwieweit die Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen Entscheid zulässig ist, mit welchem der vorinstanzliche Sachrichter auf ein erneutes Gesuch um uP nicht eintrat, weil die gesuchstellende Partei (wie hier) entgegen ihren Behauptungen keine veränderten Verhältnisse geltend machte und im Grunde genommen lediglich eine Wiederbeurteilung der gleichen Sachlage anstreben wollte. Es kam zum Schluss, dass es der gesuchstellenden Partei in solchen Fällen möglich sein muss, im Rahmen der bestehenden Rechtsmittelordnung überprüfen zu lassen,