5. Mit Beschluss vom 15. Dezember 2003 wies das Kassationsgericht sodann eine Nichtigkeitsbeschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Rekursentscheid der I. Zivilkammer des Obergerichts vom 23. Juli 2003 ab, mit welchem - 3 - Letztere die erstinstanzlich beschlossene Abweisung des Gesuchs der Beschwerdeführerin um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung (kurz: uP) bestätigt hatte (vgl. KG act. 4/2/9). (Das Kassationsgericht versandte den erwähnten Beschluss am 18. Dezember 2003.)