Der angefochtene Entscheid ist aufzuheben und die Sache an das Handelsgericht zu neuem Entscheid zurückzuweisen. 3. Ausgangsgemäss werden die vier Beschwerdegegnerinnen für das Kassationsverfahren kosten- und entschädigungspflichtig (§ 64 Abs. 2 ZPO, § 68 Abs. 1 ZPO). Es ist solidarische Haftbarkeit anzuordnen (§ 70 Abs. 1 ZPO).