Nachdem nun aber der angefochtene Entscheid auch bezüglich der Prüfung der Erfolgsaussichten unter einem Nichtigkeitsgrund leidet (vgl. nachfolgend lit. b), führen die Nichtigkeits- - 4 - gründe bezüglich des Nachweises der finanziellen Verhältnisse des Beschwerdeführers zur Gutheissung der Nichtigkeitsbeschwerde.