a) Was den ungenügenden Nachweis der finanziellen Verhältnisse angeht, erkannte das Kassationsgericht in seinem ersten Entscheid vom 8. März 2004 verschiedene willkürliche Tatsachenfeststellungen und damit Nichtigkeitsgründe (KG AA030138 act. 13 S. 7 und 8). Darauf kann ohne Weiterungen verwiesen werden.