Mit Beschluss vom 8. März 2004 wies das Kassationsgericht die Nichtigkeitsbeschwerde ab und setzte dem Beschwerdeführer erneut Frist zur Leistung der Prozesskaution für das handelsgerichtliche Verfahren an (KG AA030138 act. 13). - 3 - Das Bundesgericht hiess mit Urteil vom 1. Juli 2004 eine gegen diesen Beschluss erhobene staatsrechtliche Beschwerde gut und hob den Beschluss auf (KG act. 1). Es ist darum heute erneut über die Nichtigkeitsbeschwerde zu befinden.