Mit Eingabe vom 8. Juli 2002 erhob der Kläger beim Handelsgericht eine Patentverletzungsklage mit einem detaillierten, 7 Seiten und 17 Anträge umfassenden Rechtsbegehren, mit welchem den vier Beklagten im wesentlichen Herstellung, Vertrieb, Import, Lieferung, Reparatur, usw. solcher Geräte zu verbieten sei (HG act. 1 S. 2 - 8). Mit gleichzeitig erfolgter Eingabe beantragte der Kläger, es sei ihm die unentgeltliche Prozessführung zu bewilligen und ein unentgeltlicher Rechtsvertreter zu bestellen (HG act. 3).