1. Jean-Jacques W. (Kläger), mit Wohnsitz in L, tritt auf als Inhaber der Patente CH 687 352 (Streitpatent 1) und EP 0 660 960 (Streitpatent 2). Der Kläger ist der Auffassung, die von den Beklagten F. AG (Beklagte 1), A. AG (Beklagte 2), Schweizerische Eidgenossenschaft (Oberzolldirektion) (Beklagte 3) und K. AG (Beklagte 4) vertriebenen Geräte T (früher S) zur Erfassung der Daten für die leistungsabhängige Schwerverkehrs-Abgabe (LSVA) verletzten seine Patente.