der A gegenüber den Beschwerdeführern aus ungerechtfertigter Bereicherung, Delikt oder aus anderem Rechtsgrund von Bedeutung sei, ist wiederum eine der Prüfung durch das Bundesgericht unterstehende Frage der Anwendung von Bundesrecht, welche der Prüfung im kantonalen Kassationsverfahren entzogen ist.