Diese geben in der Beschwerdeschrift nicht an, wo sie behauptet hätten, die genannten Arbeiten seien durch ehemalige Mitarbeiter der A erfolgt. Ob der behauptete Umstand, dass die Mitarbeiter der A von der Beschwerdeführerin 1 entlöhnt worden seien, rechtlich relevant sei, ist nicht im kantonalen Kassationsverfahren zu prüfen.