Beschwerdeführer die Verletzung der richterlichen Fragepflicht durch das Handelsgericht. Das Handelsgericht habe den Anspruch der Beschwerdeführer auf rechtliches Gehör und auf Beweisführung verletzt. Wären die offerierten Beweise abgenommen worden, hätten die Beschwerdeführer ihre Sachbehauptungen belegen können (KG act. 1 S. 15 f. Ziff. C/4).