15 S. 4 oben, Duplik HG act. 52 S. 10 zu 4.7), dass anfangs 1996 sämtliche Mitarbeiter der A das Arbeitsverhältnis gekündigt hätten und zur A D AG gewechselt hätten, welche Ende 1995 vom ehemaligen Management der A hinter dem Rücken der wirtschaftlichen Eigentümer der A gegründet worden sei. Im Zeitpunkt des Vertrags mit Herrn Kölliker habe die A keine Angestellten mehr gehabt (Klageantwort HG act. 15 S. 10, Duplik HG act. 52 S. 21 3. und 3. Zeile). - 19 -