Aktenwidrig sei ferner die Behauptung des Handelsgerichts, dass es sich beim Intercompany Transfer um eine Auszahlung zugunsten der Beschwerdeführerin 1 gehandelt habe, die ohne Gegenleistung letzterer wirtschaftlich nicht gerechtfertigt gewesen sei. Schliesslich hätten die Beschwerdeführer entgegen der willkürlichen tatsächlichen Annahme des Handelsgerichts das überwiesene Geld für die A nicht bloss treuhänderisch gehalten, sondern - und dies sei der entscheidende Punkt - für diese vor dem Konkurs verwendet (KG act. 1 S. 10 f. Ziff. B/3).