2. A 18. Januar 2001 gingen beim Handelsgericht die Klageschrift und die Weisungen ein (HG act. 1 und 3A - C). Mit Beschluss vom 25. Januar 2001 bezeichnete das Obergericht (II. Zivilkammer) das Handelsgericht als gemeinsam zuständiges Gericht für die Klagen gegen alle drei Beklagten (HG act. 5). Die Beklagten verkündeten mit Eingabe vom 7. Februar 2001 den Herren F.K. und W. B. den Streit (HG act. 10). Die Streitberufenen erklärten mit Eingaben vom 20. und 27. März, dass sie A Prozess als Nebenintervenienten nicht teilnehmen würden (HG act. 12 und 13).